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1260. Mai 5. Breslau.

crast. Floriani.

Heinrich, Herzog von Schlesien, verleiht mit Zustimmung seines Bruders Wlodislaus, Propst von Wischehrad, dem Breslauer Domkapitel zur Entschädigung für den durch seinen Bruder Boleslaw, der den Malterzehnten in versch. Dörfern, wo er dem Kapitel zustand, an sich gerissen hatte, zugefügten Schaden auf 10 Jahren, den Zoll von den nach Breslau herabkommenden Hölzern und ausserdem 50 Mark, 5 Mark jährlich in den gedachten 10 Jahren durch die herzoglichen Wlodare (Verwalter) zu zahlen, wogegen sich das Kapitel seiner Klage gegen Boleslaw begiebt.

Z.: Die Kastell. Jaxa von Breslau, Joh. de Wirbna, Nicolaus von Sandewalde, der Hofrichter Janusius.


Stenzel Bisthumsurk. S. 22 aus dem lib. nig. des D.-A. mit der irrthümlichen Reduktion auf Juni 5.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.